Private Steuererklärungen |
Die pünktliche Einreichung der privaten Steuererklärungen entspricht nicht nur einer gesetzlichen Pflicht. Sie schafft auch Vorhersehbarkeit und schützt vor Überraschungen. Arbeitnehmer, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, haben darüber hinaus die Chance, die voraus bezahlten Steuern zurück zu erhalten, dies gilt insbesondere dann, wenn Vorsorgeleistungen für das Alter erbracht wurden, eine doppelte Haushaltsführung besteht, außergewöhnliche Belastungen vorliegen oder anderes. Wir sind hier professioneller Partner für alle Fragen der Steuererklärung und beraten Sie gerne über die bestehenden Chancen und Möglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns in der Kanzlei. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. Oktober 2010 um 15:39 Uhr |