• Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Existenzgründer PDF Drucken E-Mail

Erste Antworten auf viele Fragen rund um die Gründung erhalten Existenzgründer auf der Internet-Seite www.existenzgruender.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Für Existenzgründer zu empfehlen ist weiterhin die Internet-Seite der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bzw. der Handwerkskammer Rhein-Main.

Sicherlich werden Sie nach der Lektüre noch etliche Fragen haben. Gerne stehen wir Ihnen dann als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Geschäftsführer der AWTS, Herr Dr. Ramminger, berät als Rechtsanwalt und Steuerberater in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerrechts, aber auch in betriebswirtschaftlichen Fragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit und auch bei Erstellen eines Business-Plans.

Wir begleiten insbesondere auch Ausländer, die in Deutschland investieren wollen und zu  diesem Zweck für sich und ihre Familie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Ab einem Investitionsvolumen von 500.000 EUR besteht Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, sofern mindestens 5 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Folgende Punkte sollten Existenzgründer stets bedenken:

1. Konkurrenzfähiges Angebot?

Mitunter schätzen Existenzgründer die Absatz-Chancen für ihr Angebot falsch ein. Das sind typische Anfänger-Fehler. Ein erfahrener Unternehmer wird diesen Fehler nicht machen. Hiervon profitieren Franchise-Nehmer, sie können auf eine etablierte Marke und deren Bekanntheitsgrad zurückgreifen, und man kann aus den Erfahrungen anderer Franchise-Nehmer Schlussfolgerungen für sich ziehen. Doch aufgepasst: Etliche Franchise-Verträge stellen sich bei näherem Hinsehen als reine Ausbeutungs- und Knebelverträge dar. Lassen Sie sich unbedingt beraten!

2. Wettbewerbsverbot

Es ist unbedingt abzuklären, ob und inwieweit Wettbewerbsverbote einer Tätigkeit entgegenstehen. Auch andere Einschränkungen der Berufstätigkeit z. B. durch die Handwerksordnung, staatliche Erlaubnisvorbehalte oder durch anderweitige Reglementierungen sind zu beachten.

3. Überbrückungsgeld

Wer zuvor arbeitslos war und sich selbstständig macht, hat u. U. Anspruch auf Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt. Doch wichtig: Überbrückungsgeld wird nur gezahlt, wenn noch nicht mit der selbstständigen Tätigkeit begonnen wurde. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten!

4. Krankenversicherung

Der Existenzgründer ist nicht gezwungen, in eine private Krankenversicherung einzutreten. Er kann gesetzlich versichert bleiben. Dies empfiehlt sich zumindest für die Anfangszeit, wo das Einkommen einen Betrag von 30.000 EUR im Jahr noch nicht übersteigt.

5. Staatliche Förderung

Für den Existenzgründer stehen eine Vielzahl von Subventionen bereit. Es gibt Zuschüsse zu Beratungsangeboten, aber auch Eigenkapitalhilfen, ferner Zuschüsse für bestimmte Wirtschaftszweige. Auch die Inanspruchnahme von Beratung wird gefördert. Beachte: Eine Förderung gibt es immer nur für noch nicht bestellte Wirtschaftsgüter!

6. Kleinunternehmer-Grenze bei der Umsatzsteuer

Bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR jährlich braucht der Unternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ist er befreit. Er ist im Gegenzug auch nicht berechtigt, sich die Vorsteuer für Investitionen vom Finanzamt erstatten zu lassen. Unter Umständen hat der Existenzgründer hierdurch jedoch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, gerade im 1. Jahr.

7. Keine Investitionen vorab tätigen

Investitionen sollten grundsätzlich erst nach der Gewerbeanmeldung bzw. der Eintragung im Handelsregister getätigt werden. Denn nur dann ist dem Unternehmer auch der Vorsteuerabzug für die Investition garantiert. Anderenfalls riskiert der Unternehmer, dass ihm das Finanzamt hinsichtlich der Vorbereitungsarbeiten die Unternehmereigenschaft bestreitet.

8. Gewerbesteuer und Standort

Für die Höhe der Gewerbesteuer ist der Standort entscheidend. So hat beispielsweise Frankfurt am Main gegenwärtig einen Hebesatz von 460%, während im Umland oft nur die Hälfte zu zahlen ist. Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern pauschal nach einem Hebesatz von 380% auf die Einkommensteuer angerechnet, also unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer ist. Das führt zu merkwürdigen Ergebnissen. So zahlt u. U. ein freiberuflich tätiger Arzt deutlich mehr an Steuern als ein Gewerbetreibender mit dem gleichen Gewinn.

9. Rechnungen

Damit Rechnungen steuerlich absetzbar sind und zum Vorsteuerabzug berechtigen, müssen eine Reihe von Bedingungen angegeben sein:

  • Rechnungsaussteller mit Namen und voller Anschrift und Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsempfänger mit Namen und voller Anschrift
  • Gegenstand der Lieferung oder Leistung (genaue Beschreibung)
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und Steuerbetrag, Bruttobetrag

Erleichterungen gelten für Rechnungen unter 150 EUR, hier braucht der Rechnungsempfänger nicht aufgeführt sein, ferner reicht die Angabe des Umsatzsteuersatzes und des Bruttobetrages. Erschwerungen gelten für Bewirtungsrechnungen: Solche Rechnungen müssen dürfen nicht handgeschrieben sein, sondern müssen einer Registrierkasse entstammen.

Achtung! Auch wenn der Aussteller eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummmer angibt, kann der Vorsteuerabzug nur beansprucht werden, wenn der volle Beweis dafür erbracht wird, dass der Rechnungsaussteller zum fraglichen Zeitpunkt als Unternehmer tatsächlich tätig und auch zum Ausstellen von Rechnungen mit Vorsteuerabzug befugt war (Ausnahmen im Bereich Bauunternehmen). Qualifizierte Abfrage erforderlich!

10. Firmen-Name

Fehler beim Firmen-Namen können teuer werden. Jedermann, der mit einem Namen in den Markt geht, muss prüfen, ob gegen die Verwendung des Namens wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, insbesondere ob der Name bereits verwendet wird. Bei Verstoß drohen existenzgefährdende Schadensersatzansprüche! Rechtliche Beratung ist hier unbedingt erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 24. Oktober 2010 um 17:56 Uhr
 

Ihr Standort:

Beratung Existenzgründer
German English French Persian Portuguese Russian Spanish Turkish

Kontaktdaten

AWTS GmbH

Steuerberatungsgesellschaft
Zeil 29-31 (am Gericht)
60313 Frankfurt am Main

Googlemaps Kartenansicht

Tel. +49 69 40500420
Fax: +49 69 40500419


Erfahren Sie mehr über unser Angebot und laden Sie hier unser Leistungsverzeichnis im Word-Format hoch.
Erfahren Sie mehr über unser Leistungsangebot und laden Sie hier unser Leistungsverzeichnis im PDF-Format hoch.