Jahresabschluss |
AbschlusserstellungDer Jahresabschluss stellt das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftsjahres in Zahlen dar. Er besteht bei Kapitalgesellschaften oder beim bilanzierenden Kaufmann aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung, Anlagespiegel und - falls erforderlich - dem Anhang. Bei größeren Unternehmen kommen noch Erläuterungsbericht und Lagebericht hinzu. Kleinere Unternehmen oder Freiberufler brauchen u. U. nur einen vereinfachten Abschluss, eine so genannte Einnahmen- Überschuss-Rechnung zu erstellen. Kaufmännisches VorsichtsprinzipDer Jahresabschluss soll in erster Linie dem Schutz des Rechtsverkehrs dienen. Insofern gilt für die Bilanzpositionen grundsätzlich das kaufmännische Vorsichtsprinzip. Nach dem Handelsrecht ist der Kaufmann gehalten, sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenspositionen kritisch zu hinterfragen und großzügig Rückstellungen zu bilden, um sich nicht wegen Bilanzfälschung, Insolvenzverschleppung oder Betruges strafbar zu machen. Das BilMoG - eine HerausforderungDas Bilanzmodernisierungsgesetz - von Kennern BilMoG genannt - hat hier Erleichterungen aber auch Erschwernisse gebracht. Bislang war es häufig zulässig, ein und dieselbe Bilanz sowohl im Handelsregister zu veröffentlichen als auch der Steuererklärung zu Grunde zu legen. Dies wird künftig nur noch bei sehr kleinen Unternehmungen der Fall sein. Die doppelte Bilanzerstellung - getrennt für Handelsrecht und Steuerrecht - wird die Regel werden, erst recht, wenn Pensionsrückstellungen etc. zu berücksichtigen sind. Abschlusserstellung mit DATEVBei der Abschlusserstellung setzen wir die DATEV-Programme KANZLEI-REWE, ANLAG, ABSCHLUSSÜBERWACHUNG, und BILANZBERICHT COMFORT ein. |
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Oktober 2010 um 14:37 Uhr |