Stand: April 2020. Copyright: AWTS Steuerberatung,
Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main, Tel. 069 40500420, post@awts.de.
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Wir erstellen alle Arten von inländischen Steuererklärungen für Unternehmen aller Größenordnungen, Freiberufler sowie Privatleute.
Vorab besprechen wir, welche steuerlichen Wahlrechte bestehen, welche Rückstellungen gebildet werden sollen und mit welchen finanziellen Belastungen / Erstattungen zu rechnen ist. Sofern erforderlich, erstellen wir zu Ihrer Handelsbilanz eine zusätzliche Steuerbilanz.
Sämtliche Besprechungen und Termine erfolgen vorzugsweise per Telefon / E-
Mit dem Entwurf der Steuererklärung erhalten Sie regelmäßig wertvolle Hinweise und Gestaltungsempfehlungen.
Wenn nicht anders gewünscht, kontrollieren wir später auch die eingehenden Steuerbescheide auf ihre Übereinstimmung mit den abgegebenen Erklärungen.
Weicht der Steuerbescheid von der eingereichten Erklärung ab, so erfolgt automatisch durch uns und fristgerecht die Einspruchseinlegung.
Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach der Steuerberater-
Für Unternehmen sind in der Regel 3 Steuererklärungen zu erstellen:
Bei Mischformen wie z.B. GmbH & Co. KG sind sowohl für die GmbH als auch für die KG Abschlüsse und Steuererklärungen einzureichen.
Besonderheiten gelten bei Niederlassung ausländischer Firmen (dann ist u.U. nur eine Erklärung für beschränkt Steuerpflichtige einzureichen).
Wir übernehmen nicht nur die Erstellung der Erklärungen. Wir übernehmen selbstverständlich auch die Kontrolle der eingehenden Steuerbescheide -
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. 5. jedes Jahres beim Finanzamt vorliegen, wenn Sie nicht steuerlich beraten sind. Der Steuerberater hat normalerweise Fristverlängerung bis zum Jahresende.
Hilfreich sind folgende Belege, wenn nur Arbeitseinkommen erzielt wurde:
Wir unterstützen Sie auch beim Stellen von Steuererstattungsanträgen im In-
Nach einem Erbfall muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden.
Nicht selten führt die Anwendung der testamentarischen Bestimmungen jedoch zu einer hohen und unnötigen Steuerbelastung, insbesondere wenn -
Oft ist der überlebende Ehegatte, der meist unter Ausschluss der Kinder bedacht wurde, gar nicht mehr daran interessiert, alles zu erhalten, sondern zu Gunsten der Kinder und / oder Enkel auf Teile des Nachlasses zu verzichten, um das Familienvermögen zu schonen.
Wir erstellen Ihnen nicht nur die mit dem Erbfall zusammen hängenden Erklärungen, wir beraten auf Wunsch auch hinsichtlich einer Steueroptimierung. Dies ist selbst dann noch ganz legal möglich, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.
Ist Grundbesitz im Ausland hinterlassen worden oder ist der Erblasser an einer Gesellschaft oder einem Unternehmen im Ausland beteiligt gewesen, dann stellt sich die Frage der Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die deutsche Steuerschuld oder -
Zudem sind oft komplexe ertragsteuerliche Fragen zu berücksichtigen.
Gerne beraten wir in diesen Fragen. Sprechen Sie uns an!
AWTS Steuerberatung Rufnummer: 069 / 40500420
Zeil 79, 60313 Frankfurt a.M. (im Eckerle Modehaus). Unsere Mitarbeiter sind telefonisch erreichbar
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