Stand: April 2020. Copyright: AWTS Steuerberatung,

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main, Tel. 069 40500420, post@awts.de.

Zum Impressum. Zu den Datenschutzhinweisen.

Ihr Steuerbüro für alle Arten von Steuererklärungen in Frankfurt am Main

Wir erstellen alle Arten von inländischen Steuererklärungen für Unternehmen aller Größenordnungen, Freiberufler sowie Privatleute.

Vorab besprechen wir, welche steuerlichen Wahlrechte bestehen, welche Rückstellungen gebildet werden sollen und mit welchen finanziellen Belastungen / Erstattungen zu rechnen ist. Sofern erforderlich, erstellen wir zu Ihrer Handelsbilanz eine zusätzliche Steuerbilanz.

Sämtliche Besprechungen und Termine erfolgen vorzugsweise per Telefon / E-Mail erfolgen. Sollte einmal eine Besprechung in der Kanzlei erforderlich sein, so wird zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter der nötige Mindestabstand von 1,5 - 2,0 Metern gewährleistet und es sind Gesichtsmasken verfügbar.

Mit dem Entwurf der Steuererklärung erhalten Sie regelmäßig wertvolle Hinweise und Gestaltungsempfehlungen.

Wenn nicht anders gewünscht, kontrollieren wir später auch die eingehenden Steuerbescheide auf ihre Übereinstimmung mit den abgegebenen Erklärungen.

Weicht der Steuerbescheid von der eingereichten Erklärung ab, so erfolgt automatisch durch uns und fristgerecht die Einspruchseinlegung.

Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV).

Alle Arten betrieblicher Steuererklärungen

Für Unternehmen sind in der Regel 3 Steuererklärungen zu erstellen:

Bei Mischformen wie z.B. GmbH & Co. KG sind sowohl für die GmbH als auch für die KG Abschlüsse und Steuererklärungen einzureichen.

Besonderheiten gelten bei Niederlassung ausländischer Firmen (dann ist u.U. nur eine Erklärung für beschränkt Steuerpflichtige einzureichen).

Wir übernehmen nicht nur die Erstellung der Erklärungen. Wir übernehmen selbstverständlich auch die Kontrolle der eingehenden Steuerbescheide - und das stets binnen der gesetzlichen Fristen.

Erstellung von Einkommensteuererklärungen durch den Steuerberater

Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. 5. jedes Jahres beim Finanzamt vorliegen, wenn Sie nicht steuerlich beraten sind. Der Steuerberater hat normalerweise Fristverlängerung bis zum Jahresende.

Hilfreich sind folgende Belege, wenn nur Arbeitseinkommen erzielt wurde:

Steuererstattungsanträge

Wir unterstützen Sie auch beim Stellen von Steuererstattungsanträgen im In- und Ausland. Haben Sie als Deutscher Steuerzahler ausländische Aktien im Depot wie Nestlé, LaRoche, UBS? Dann kann es gut möglich sein, dass Sie einen Anspruch auf Erstattung zuviel einbehaltener ausländischer Steuern haben. In aller Regel werden nämlich statt der zulässigen 15% gleich 30% der Dividenden als Steuervorauszahlung abgezogen. Gerne holen unsere Steuerfachleute zuviel gezahlten Beträge für Sie zurück. Dies gilt übrigens für alle Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat.

Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen durch den Steuerberater

Nach einem Erbfall muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden.

Nicht selten führt die Anwendung der testamentarischen Bestimmungen jedoch zu einer hohen und unnötigen Steuerbelastung, insbesondere wenn - wie so oft - erhebliches Vermögen vorhanden ist und die Ehegatten sich zunächst gegenseitig bedacht haben.

Oft ist der überlebende Ehegatte, der meist unter Ausschluss der Kinder bedacht wurde, gar nicht mehr daran interessiert, alles zu erhalten, sondern zu Gunsten der Kinder und / oder Enkel auf Teile des Nachlasses zu verzichten, um das Familienvermögen zu schonen.

Wir erstellen Ihnen nicht nur die mit dem Erbfall zusammen hängenden Erklärungen, wir beraten auf Wunsch auch hinsichtlich einer Steueroptimierung. Dies ist selbst dann noch ganz legal möglich, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.

Ist Grundbesitz im Ausland hinterlassen worden oder ist der Erblasser an einer Gesellschaft oder einem Unternehmen im Ausland beteiligt gewesen, dann stellt sich die Frage der Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die deutsche Steuerschuld oder - soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbfälle mit dem jeweiligen Land besteht - der Freistellung des ausländischen Vermögens von der deutschen Erbschaftbesteuerung.

Zudem sind oft komplexe ertragsteuerliche Fragen zu berücksichtigen.

Gerne beraten wir in diesen Fragen. Sprechen Sie uns an!

Alle Arten von Steuererklärungen

für Unternehmen und Privat

Das Thema interessiert mich ! Zum nächsten Thema Weiter zum nächsten Thema

AWTS Steuerberatung                             Rufnummer: 069 / 40500420

Zeil 79, 60313 Frankfurt a.M. (im Eckerle Modehaus).             Unsere Mitarbeiter sind telefonisch erreichbar