Stand: April 2020. Copyright: AWTS Steuerberatung,

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main, Tel. 069 40500420, post@awts.de.

Zum Impressum. Zu den Datenschutzhinweisen.

Ihr Steuerberater berät zum Thema Umsatzsteuer in Frankfurt am Main


Fehler bei der Umsatzsteuer oder beim Vorsteuerabzug wirken sich in der Praxis jedoch oft katastrophal aus. Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten:

Ein Riesenproblem stellen in der Praxis Scheinselbständige dar. Vielerorts ist unbekannt, dass man sich auf eine Gewerbeanmeldung nicht verlassen darf. Wer ein Gewerbe angemeldet hat und Rechnungen erstellt, braucht noch lange nicht als Unternehmer anzuerkennen sein. Wer im wesentlichen nur einen Auftraggeber hat oder wer aus anderen Gründen kein Unternehmerrisiko hat, zählt nicht. Nur wenn die Rechnung von einem Unternehmer stammt, kann jedoch Vorsteuer beansprucht werden.

Bei ausländischen Leistungserbringern gelten Sondervorschriften

Hier hat oft der inländische Unternehmer - selbst wenn er nur Vermieter ist und somit gar kein Unternehmen im eigentlichen Sinne betreibt - die geschuldete Umsatzsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dies ist übrigens immer dann besonders problematisch, wenn der Unternehmer - wie z.B. der Vermieter von Wohnraum, ein Arzt, Versicherungsvertreter oä - nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Auch steuerfreie Ausgangsumsätze stellen sich bei einer Betriebsprüfung oft problematisch heraus. Bei Warenlieferungen müssen die Exportpapiere einwandfrei vorliegen. Probleme ergeben sich oft hinsichtlich der Unternehmereigenschaft des Bestellers sowie der vorzulegenden Papiere. Hier kann man nicht kritisch genug sein, denn die Nachforderung von 19% Umsatzsteuer, mit denen niemand gerechnet hat, hat schon manches Unternehmen wirtschaftlich ruiniert.


AWTS Steuerberatung GmbH                                    Telefon 069 / 40500420

60313 Frankfurt am Main, Zeil 29-31 (Konstablerwache)