Stand: April 2020. Copyright: AWTS Steuerberatung,

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Für einen zu erstellenden Anhang sieht die Steuerberater-Gebührenverordnung einen Aufschlag von 2/10 - 12/10 vor  (Durchschnittswert: 7/10). Ferner kommen die Veröffentlichungskosten für den Jahresabschluss hinzu.


Beim Einnahmen-Überschuss Rechner sind die Kosten deutlich niedriger, weil hier keine Rückstellungen zu bilden sind.



Geg.-wert

Kosten

100.000 EUR

1.244 EUR

200.000 EUR

1.848 EUR

500.000 EUR

2.808 EUR

1.000.000 EUR

3.792 EUR

2.000.000 EUR

5.196 EUR

5.000.000 EUR

7.844 EUR

Ihr Steuerberater informiert zum Thema Steuerberaterhonorar


Das Steuerberaterhonorar berechnet sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung.

§ 35 der StBVV sieht für die Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) eine Gebühr von 10/10 - 40/10 nach Anlage A vor.

Grundlage der Gebühren ist der Gegenstandswert. Dieser errechnet sich aus dem Mittelwert der berichtigten Bilanzsumme einerseits und der betrieblichen Jahresleistung andererseits.

Im Mittelwert ergeben sich so für den Abschluss folgende Kosten bei durchschnittlichem Aufwand: